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lean at work GbR

Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Hartmut Drews, Holger Fries
Gerichtsstand: Münster
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a: DE 268835924

Design und Realisation: Greta Sennekamp

Allgemeine Auftragsbedingungen („AGB“) für Beratungs-, Planungs- und
Organisationsarbeiten der lean at work (law) Unternehmungsberatungsgesellschaft GbR

  1. Geltungsbereich, Ausschließlichkeit

1) Die nachstehenden AGB gelten für alle Vertragsverhältnisse zwischen law und einem Kunden („Auftraggeber“) über
– Organisations- und Unternehmensberatung
– Prozessanalyse und – Planung
– Systementwicklung
– Projektmanagement
– Schulung
– weitere Leistungen ähnlicher Art, die mit den angeführten in Zusammenhang stehen, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Sie gelten nicht für die Erstellung von IT-Programmen.

2) Diese AGB gelten ausschließlich. Von diesen AGB abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt.
Diese AGB gelten auch für künftige Geschäfte zwischen law und dem Auftraggeber, selbst wenn law sich bei solchen künftigen Geschäften nicht ausdrücklich auf sie bezieht.

  1. Vertragsbindung
    Angebote von law sind freibleibend. Der Auftraggeber ist 14 Tage vom Eingang seines Vertragsangebotes an bei law an dieses gebunden. Ein Vertragsverhältnis kommt erst mit unserer Auftragsbestätigung zustande. Lehnen wir nicht binnen vier Wochen nach Auftragseingang bei Law durch den Auftraggeber die Annahme des Vertragsangebotes ab, gilt der Vertrag als abgeschlossen.
  1. Gegenstand des Vertrages
    Gegenstand des Vertrages ist die vereinbarte Dienstleistung (Tätigkeit). Die Dienstleistung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung durch qualifizierte Mitarbeiter der law im Rahmen des vereinbarten Zeitraumes durchgeführt. Die Auswahl der Mitarbeiter bleibt der law vorbehalten. Soweit in Ausnahmefällen die Hinzuziehung von Dritten geboten erscheint, ist der Auftraggeber hiermit einverstanden, die Haftung der law für die gesamte Dienstleistung bleibt hiervon unberührt.
  1. Leistungsumfang
    Die Aufgabenstellung, die Durchführung, der Zeitplan sowie Art und Umfang der von law zur Leistungserfüllung zu liefernden Arbeitsunterlagen werden in den besonderen Vertragsbedingungen geregelt. law ist zur Erbringung der Dienstleistung nur verpflichtet, sofern der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten erfüllt.
  1. Leistungszeit
    Der Beginn der vereinbarten Dienstleistung und der Zeitpunkt, zu dem sie spätestens abgeschlossen sein sollte, sind in den besonderen Vertragsbedingungen festzulegen. Die dort angegebenen Leistungszeiten sind unverbindlich.
    Leistungen sind von law innerhalb angemessener Frist zu erbringen. Erbringt law die geschuldete Leistung nicht innerhalb einer solchen angemessenen Frist, ist der Auftraggeber verpflichtet, die Fertigstellung der Dienstleistung anzumahnen und eine angemessene Nachfrist zu setzen. Wird die Leistung innerhalb der Nachfrist nicht vollständig und ordnungsgemäß erbracht, ist der Auftraggeber berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Für Schadensersatzansprüche gilt Ziffer 11.
  1. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
    Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Tätigkeit von law zu unterstützen. Insbesondere schafft der Auftraggeber unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebssphäre, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages erforderlich sind. Zu diesen Voraussetzungen zählen u.a.:
    –  dass der Auftraggeber Arbeitsräume für die Mitarbeiter der law einschließlich aller erforderlicher Arbeitsmittel nach Bedarf ausreichend zur Verfügung stellt;
    –  eine Kontaktperson benennt, die den Mitarbeitern der law während der vereinbarten Arbeitszeit zur Verfügung steht, wobei die Kontaktperson ermächtigt ist, Erklärungen abzugeben, die im Rahmen der Fortführung des Auftrages als Zwischenentscheidung notwendig sind;
    –   den Mitarbeitern von law jederzeit Zugang zu den für ihre Tätigkeit notwendigen Informationen verschafft und sie rechtzeitig mit allen erforderlichen Unterlagen versorgt.
  1. Annahme, Annahmerückstand
    Nach Beendigung der Leistung erklärt law schriftlich bzw. zeigt durch entsprechende Rechnungsstellung an, dass ihre Leistung vollendet ist. Der Auftraggeber hat dann schriftlich die Annahme der erbrachten Dienstleistungen zu erklären oder binnen einer Frist von 12 Werktagen nach Eingang des Schreibens der law über die Beendigung der Leistung, schriftlich, detailliert und nachvollziehbar zu rügen, welche Teile der Leistung von law nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht sind. Gibt der Auftraggeber innerhalb der genannten Frist keine Erklärung ab, so gilt die Leistung der law als vollständig und ordnungsgemäß erfüllt und vom Auftraggeber als mängelfrei gebilligt und abgenommen. Über diese Folgen wird law den Auftraggeber in der Mitteilung über die Fertigstellung bzw. in der Rechnungsstellung hinweisen.
  1. Verzug
    1) Verzögert sich die Erfüllung des Vertrages, weil ein von law zur Mitwirkung herangezogener Angestellter erkrankt, kündigt oder aus Gründen ausfällt, die nicht von law zu vertreten sind, so hat law lediglich innerhalb einer angemessenen Zeit eine Ersatzkraft zu stellen. Weitere Ansprüche des Vertragspartners sind ausgeschlossen.
    2) Wird das Erbringen von Leistungen ganz oder teilweise unmöglich, so wird law von der Leistungspflicht frei, der Auftraggeber bleibt jedoch zur Gegenleistung verpflichtet, soweit law bereits Leistungen erbracht hat.
  1. Schutzrechte
    1) Die Schutzrechte an allen von law aufgrund eines Vertrages erarbeiteten Ergebnissen wie Programmen, Berichten und sonstigen Dokumenten stehen dem Kunden zu. law erwirbt jedoch ein nicht ausschließliches, kostenloses, inhaltlich, zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht zur Nutzung dieser Ergebnisse. law bleibt Inhaberin der Eigentums- und Schutzrechte an Software-Produkten, Know-how und Techniken und Materialien, die law zur Erfüllung dieses Vertrages verwendet; insoweit bedarf die Weitergabe an Dritte oder eine Offenlegung der Zustimmung von L@W.
    2) law haftet dafür, dass die aufgrund dieses Vertrages erarbeiteten Ergebnisse nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig Schutzrechte Dritter verletzen, die Haftung für die leicht fahrlässige Verletzung von Schutzrechten Dritter ist ausgeschlossen.
  1. Ansprüche wegen Mängeln
    1) Sind Leistungen mangelhaft, die law nach diesem Vertrag erbringt, so wird law die Mängel beseitigen. law stehen mindestens drei Mängelbeseitigungsversuche zu. Schlagen die Bemühungen von law zur Mängelbeseitigung endgültig fehl oder gerät law mit der Mängelbeseitigung in Verzug, so kann der Auftraggeber nach seiner Wahl die vertraglich geschuldete Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
    2) Die Ansprüche des Auftraggebers wegen Mängeln verjähren innerhalb von 12 Monaten nachdem dem Auftraggeber die Meldung über die Fertigstellung oder eine Rechnung über die erbrachten Leistungen zugegangen ist. Andere Rechte des Kunden anlässlich von Mängeln der Leistungen von law und deren Folgen, insbesondere Schadensersatzansprüche sind nach Maßgabe von Ziffer 11. ausgeschlossen.
  1. Haftungsbeschränkung
    1)law haftet unbeschränkt – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung oder auf der vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch law selbst oder durch ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Im Falle einer leicht fahrlässigen Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten haftet law nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Als Obergrenze des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens gilt der Auftragswert, sofern der Auftraggeber nicht nachweisen kann, dass der vertragstypische, vorhersehbare Schaden höher liegt. Auftragswert ist die Vergütung ohne Mehrwertsteuer und Nebenkosten, die in Erfüllung desjenigen Auftrages zu zahlen war, durch den die vertraglichen Pflichten begründet worden waren, deren Verletzung Grundlage für den Schadenersatzanspruch ist. Die Haftung für etwaige Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.
    2) Eine weitergehende Haftung – gleichgültig aus welchen Rechtsgründen ist ausgeschlossen.
  1. Zahlung, Verzugszinsen, Vergütung, Aufrechnung und Zurückbehaltung
    1) Alle Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu bezahlen. Honorare und sonstige in Rechnung gestellte Beträge (z.B. Reisekosten, Spesen, Nebenkosten etc.) verstehen sich jeweils zuzüglich der geltenden Umsatzsteuer.
    2) Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist law berechtigt, 5 % Zinsen über dem Hauptrefinanzierungssatz der Europäischen Zentralbank per anno zu verlangen.
    3) Hat der Auftraggeber die Leistungserfüllung aus Gründen, die er zu vertreten hat, verhindert oder unmöglich gemacht oder kam der Auftraggeber mit einer Mitwirkungspflicht in Rückstand, so steht der law für die aus diesem Grunde nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung zu, ohne dass law zu einer Nachleistung verpflichtet ist.
    4) Gegen Ansprüche von law steht dem Auftraggeber ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht mit bzw. wegen Gegenansprüchen nicht zu, es sei denn, dass diese von law anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurden.
  1. Geheimhaltung, Sicherheit
    Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen der law vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zu offenbaren. Unter die vorstehenden Verpflichtungen fallen auch nicht geschützte Ideen, Konzeptionen, Erfahrungen und sonstige Techniken, die sich aus Anlass der Vertragserfüllung ergeben und sich ausschließlich auf die Datenverarbeitung beziehen sowie andere Kenntnisse und Informationen, die nicht offenkundig sind.
  1. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
    1) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Münster.
    2) Auf die Rechtsbeziehungen zwischen der law und dem Auftraggeber findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.